AGB Schießkino Wittenberg

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Schießkino Wittenberg, Holger Matussek, – im folgenden „Schießkino Wittenberg“ genannt- mit ihrem Vertragspartner – im folgenden „Kunde“ genannt-.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung des ST-2 Simulators von MARKSMAN TRAINING SYSTEMS AB Sweden für das Training mit Flinte und Büchse in den Räumlichkeiten vom Schießkino Wittenberg. Dem Kunden wird während der Zeit der gebuchten Nutzung ein Betreuer für die Anlage zur Verfügung gestellt.

Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich der Nutzung des ST-2, kostenpflichtige Trainerstunden beim Schießkino Wittenberg zu buchen.

Dem Kunden steht frei vom Schießkino Wittenberg angebotenes Schieß- und Jagdzubehör käuflich zu erwerben.

Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Der Vertrag kommt zustande mit der Buchung per Telefon, Post, Fax oder Email und endet nach der vereinbarten Nutzung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Das Nutzungsentgelt bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Sollte die Buchung weniger als 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung storniert werden, können die Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden. Das Schießkino Wittenberg ist bemüht zuvor einen Ersatztermin zu benennen, falls der Kunde dies wünscht.

Gebuchte und stornierte Drittleistungen werden vom Schießkino Wittenberg nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt und bei Stornierung eine zusätzliche Aufwandspauschale von 80 EUR erhoben.

Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Ende der gebuchten Leistung bzw. auf besondere Vereinbarung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht dem Schießkino Wittenberg ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Das Schießkino Wittenberg übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden vom Schießkino Wittenberg oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt das Schießkino Wittenberg von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter 7„Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen.

Das Schießkino Wittenberg übernimmt keine Haftung für Schusswaffen inklusive der Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch einen Schießkino Wittenberg Mitarbeiter verursacht wurde.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich das Schießkino Wittenberg vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.

Verhaltenspflichten des Kunden

Das Mitbringen von Munition in die Räumlichkeiten vom Schießkino Wittenberg ist verboten. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Pufferpatronen. Diese sind vor erstmaliger Benutzung dem Schießkino Wittenberg Mitarbeiter vorzuzeigen.

Den Anweisungen der Schießkino Wittenberg Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Kinder unter 14 Jahren dürfen im Schießkino Wittenberg keinen Umgang mit Waffen haben.

Bei Ankunft in den Räumlichkeiten vom Schießkino Wittenberg sind Waffen an der vorgesehenen Stelle aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Kammern zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist dem Schießkino Wittenberg Mitarbeiter vorzuzeigen.

Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der vom Mitarbeiter angesagten Trainingssituation ist verboten.

Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Waffen selbst. Leihwaffen vom Schießkino Wittenberg sind von dieser Regelung ausgenommen.

Offenes Feuer und Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten vom Schießkino Wittenberg verboten.

Alkoholkonsum vor und während der Nutzung des ST-2 Trainingssystems ist verboten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.